Da Ackerland beim Anbau von Dauerkulturen einseitiger beansprucht werden kann als es beim Anbau unterschiedlicher Kulturen im Fruchtwechsel der Fall ist, liegt die Annahme nahe, dass eine solche Nutzungsform Einfluss auf den Marktwert einer landwirtschaftlichen Nutzfläche haben könnte.

Beim Verkauf von Ackerland werden zur Erfassung des Marktwertes unter anderem die Beschaffenheit des Grundstückes, die Bodengüte sowie die Lage und Erschließung herangezogen. Solange die Anbauform sich nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Grundstücks auswirkt, fließt dies nicht in die Bewertung mit ein.

„In unserem Berufsalltag konnten wir keine Wertminderung bei Ackerland in Verbindung mit Dauerkulturen feststellen. Wie auch bei Ackerland mit wechselnder Fruchtfolge ist vorrangig der Marktwert des Bodens eher aufgrund der regionalen Lage als aufgrund der Nutzungsform ausschlaggebend.“, teilte Freiherr Geyr von Schweppenburg, Fachberater der LOSCH & MEYER Immobilien GmbH mit: „Insbesondere ist hier die regionale Infrastruktur unter der Prämisse hervorzuheben, dass eine gute Anbindung an die Fläche sowie in der Umgebung eine Nachfrage nach den entsprechenden Dauerkultur-Feldfrüchten besteht. Beeinträchtigend im Zusammenhang mit Dauerkulturen können sich auf den Verkaufswert allerdings langfristige Pachtverträge auswirken, die vom Käufer zu übernehmen sind und beim Anbau von Dauerkulturen oftmals zugrunde liegen.“ (Johannes Freiherr Geyr von Schweppenburg, Fachmakler der LOSCH & MEYER Immobilien GmbH | Fachmakler für Landwirtschaftliche Immobilien, https://www.losch-meyer.de)