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Gegenmaßnahmen

Regional wird die Apfelwicklerver­

wirrung als ein Baustein der Regu­

lierung eingesetzt. Als Grundbe-

handlung ist sie bei geringem

Ausgangsbefall (ca. 1%) erfolgreich.

Zudem nur bei zusammenhängen-

den Anbauflächen (>1 ha). Zur direk-

ten chemisch-synthetischen Regulie-

rung stehen nur wenige Wirkstoffe

zur Verfügung. Produkte auf Basis der

Neonicotinoide können eingesetzt

werden, sollten aber wegen mögli-

cher Nützlingsbeeinflussung nicht

verwendet werden. Vorgaben des

Lebensmitteleinzelhandels beschrän-

ken zudem wegen möglicher Rück-

stände die Verwendung im Sommer.

Häutungshemmer mit geringerem

Wirkungsgrad können nur noch bis

Ende Juni 2017 aufgebraucht wer-

den. Die Zulassungsvorgaben zum

Einsatz des Wirkstoffes Chlorantrani-

liprole sind unbedingt einzuhalten,

um einer Resistenzentwicklung

vorzubeugen. Zur Wirkungsabsiche-

rung ist der Einsatz von Granulosevi-

ren während der Apfelwicklersaison

zu empfehlen, auch als Zusatz zu

Chlorantraniliprole. Umfangreiche

Versuchsergebnisse in allen Anbau-

regionen Deutschlands belegen die

hervorragende Wirkung von EVO2,

auch mit reduzierter Aufwandmen-

ge. Im ökologischen Anbau kann

EVO2 auch auf Standorten mit Resis-

tenzen eingesetzt werden. Nach ca.

10 bis 14 Tagen ist die Applikation zu

wiederholen, beachten Sie hierzu die

regionalen Beratungsempfehlungen.