Beschleunigte Visaverfahren für Beschäftigte aus dem Westbalkan
Nach der zum 01.01.2016 eingeführten Westbalkan-Regelung in § 26 Abs. 2 BeschV können Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien unter vereinfachten Bedingungen ein Visum für jede Art der Beschäftigung in Deutschland erhalten. Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich, so dass ein Aufenthaltstitel auch für Hilfstätigkeiten erteilt werden kann. Möglich ist sowohl eine ganzjährige als auch eine saisonale Beschäftigung. Gleichwohl wurden in den vergangenen Jahren kaum Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten für Saisonarbeiten in Deutschland eingesetzt. Grund hierfür waren die in der Regel sehr langen Visaverfahren, die einen Einsatz kaum planbar machten. Wegen der langwierigen Visaverfahren in den Westbalkanstaaten hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) für Fälle des § 26 Abs. 2 BeschV („Westbalkan-Regelung“) auch bereits seit 01.11.2017 die zur Beschleunigung der Visaverfahren durchgeführten Vorabprüfungsverfahren (§ 26 Abs. 3 BeschV) eingestellt. Denn an solche Vorabzustimmungen bindet sich die BA nur für sechs Monate – ein Zeitraum, in dem Westbalkanstaatsangehörige regelmäßig noch nicht einmal einen Antragstermin erhalten haben.
Termine zur Beantragung eines Visums nach § 26 Abs. 2 BeschV wurden seit 01.12.2021 aufgrund der hohen Nachfrage nach Antragsterminen für alle Westbalkanstaatsangehörige nur noch in einem Losverfahren vergeben. Am Anfang eines jeden Monats wurde hierfür für einige Tage eine Registrierungsliste für Antragstermine geöffnet und anschließend unter allen Registrierungen per computergesteuertem Zufallsgenerator ausgewählt, wer im darauffolgenden Monat einen Antragstermin erhält. Personen, die in diesem Monat mit ihrer Registrierung nicht erfolgreich waren, mussten sich im nächsten Monat erneut registrieren. Sicherheit, wann mit einem Antragstermin gerechnet werden konnte, gab es deshalb nicht.
Mit der Auslosung im Mai 2024 für Antragstermine im Juni 2024 endete nun das Losverfahren für Visaantragstermine in den Westbalkanstaaten. Arbeitgeber können seit 01.06.2024 zur Beschleunigung eines Visumverfahrens nach § 26 Abs. 2 BeschV für einen Westbalkanstaatsangehörigen wieder die Vorabzustimmung der BA beantragen. Das haben die Deutschen Botschaften in den Westbalkanstaaten und die BA auf ihren Internetseiten veröffentlicht (siehe z. B. für Serbien:
https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-VisaEinreise/-/2627866?openAccordionId=item-2628442-1-panel unter Terminregistrierung; BA: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung#westbalkan-voraussetzungen ).
Die Vorabzustimmung ist vom Arbeitgeber bei der BA vor Beantragung des Visums einzuholen. Hat er die Vorabzustimmung von der BA erhalten, kann der Arbeitnehmer bei der Botschaft im Heimatland nun einen Termin innerhalb weniger Wochen vereinbaren und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragen.
Ist eine schnelle Visavergabe sichergestellt, können künftig Westbalkanstaatsangehörige auch wieder für Saisonarbeiten rekrutiert werden.
Voraussetzung für eine Beschäftigung nach § 26 Abs. 2 BeschV:
▪ Es muss ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot des Arbeitgebers für einen Arbeitsplatz vorliegen.
▪ Die Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen eines vergleichbaren Arbeitnehmers in Deutschland.
▪ Der Bewerber darf in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.
▪ Die sonstigen visarechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt, insbesondere der Lebensunterhalt durch das Arbeitsentgelt gedeckt sein.
▪ Bei Arbeitskräften, die zum Beschäftigungsbeginn älter als 45 Jahre sind und die zum ersten Mal die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen, muss außerdem ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 49.830 Euro pro Jahr) gezahlt oder der Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbracht werden.
Um Arbeitgebern einen direkten Kontakt mit interessierten Beschäftigten zu ermöglichen, ist es geplant, die Internetseite www.saisonarbeit-in-deutschland.de , die gerade überarbeitet wird, auch in die albanische und serbische Sprache zu übersetzen.
Vereinigung der Spargel und Beerenanbauer e:V.