05.09.2024

Bundesprogramm Energieeffizienz – wieder Förderung möglich

Foto: Valenta

Ab sofort ist es wieder möglich, Förderanträge über das Bundesprogramm Energieeffizienz zu stellen. Die neue Richtlinie zur „Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A“ wurde bereits im Juli 2023 veröffentlicht, Ende 2023 kam es jedoch zu einem Antragsstopp, der nun wieder aufgehoben wurde.

Wie zuletzt auch, sind unter bestimmten Bedingungen u. a. Energieschirme, Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern, Energiespeicher, Wärmetauscher oder im Austausch auch Ventilatoren, elektrische Motoren und Antriebe als Einzelmaßnahme mit 30 % der Netto-Investitionssumme förderfähig. Zudem ist der Kauf von oder die Umrüstung zu elektrischen Landmaschinen (z. B. Traktoren, Space-O-Maten, Hof- und Radlader) mit 20 % der Netto-Investitionssumme förderfähig. 

Im Bereich der CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind in günstigen Fällen Förderhöhen von bis zu 50 % der Netto-Investitionssumme möglich. In diesen Bereich fallen u. a. die energetische Optimierung von bestehenden Anlagen (z. B. LED-Beleuchtung oder Kälteanlagen) und Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung für die betriebliche Eigennutzung (PV-Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Geothermische Anlagen, …).

Weiterhin können Ersatzmaßnahmen (z. B. Abriss und Neubau eines energieeffizienten Gewächshauses) gefördert werden. Bedingung für Letzteres ist u. a., dass die Energiebereitstellung für den Ersatzbau zu mind. 80 % mit eigenerzeugter oder durch Direktbezug erneuerbar erzeugter Energie oder Abwärme gedeckt wird. Dies gilt auch für Neubauten, denen kein Abriss einer Altanlage vorausgeht. Hier sind Energieschirme und Mehrfachbedeckungen förderfähig. Die Höchstgrenze für einen Zuschuss beträgt pro Unternehmen und Investitionsvorhaben 600.000 €.

Die Richtlinie des Bundesprogramms Energieeffizienz ist auf der Webseite der BLE abrufbar unter https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/BuPro_Energieeffizienz/ARichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Sie haben Fragen zum Bundesprogramm Energieeffizienz oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns gerne. Ansprechpartnerinnen sind Henriette von der Leyen (Telefon: 02834 / 704-174 oder E-Mail: Henriette.vonderLeyen@lwk.nrw.de) und Leonie Palm (Telefon: 0221 / 5340-556 oder E-Mail: Leonie.Palm@lwk.nrw.de).

Quelle: LWK NRW