10.06.2024

Bundestag beschließt Änderung des Düngegesetzes

Foto: Scheel

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. Mit der von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle erhalten landwirtschaftliche Betriebe künftig mehr Planungssicherheit, zudem wird der Umweltschutz verbessert. Die Gesetzesänderung war vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Erst im vergangenen Jahr hatte diese Bundesregierung ein rund zehn Jahre währendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: "Landwirtinnen und Landwirte müssen verlässlich planen und gut wirtschaften können. Der jahrelange und teure Nitrat-Streit mit Brüssel hat das Gegenteil bewirkt und viel politisches Vertrauen im Berufsstand verspielt – das gilt es wiederzugewinnen. Für mich gehört dazu, dass wir keine falschen Versprechungen machen, sondern Probleme ehrlich benennen und gemeinsam lösen. Wir legen jetzt das Fundament für verlässliche, möglichst bürokratiearme Düngeregeln und stärken das Verursacherprinzip: Wer übermäßig düngt und so die Umwelt gefährdet, wird künftig stärker in die Pflicht genommen, und wer sich an die Regeln hält, wird entlastet. Besonders angesichts knapper Kassen kann niemand ein Interesse daran haben, exorbitante Strafen an Brüssel zu zahlen – das Geld nutzen wir besser, um unsere Landwirtschaft zu unterstützen. Nun steht die Befassung im Bundesrat an und ich zähle auf die breite Unterstützung der Bundesländer. Unser gemeinsames Interesse sind gute Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die schaffen wir nur, indem wir Realitäten nicht ausblenden." 

Das sagt der Bauernverband dazu:

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Verabschiedung des Düngegesetzes in dieser Woche im Deutschen Bundestag eine vertane Chance für den Bürokratieabbau: „Das Festhalten an der Stoffstrombilanz ist eine vertane Chance für den Bürokratieabbau. Die Stoffstrombilanz ist europarechtlich nicht erforderlich und wurde von Deutschland im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens auch nicht verlangt. Im Zuge der Bauernproteste hat der Bundestag im Antrag ‚Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig gestalten‘ unter Punkt 2 den Bürokratieabbau als notwendigen Schritt in Aussicht gestellt. Das Ignorieren des eigenen Vorhabens ist völlig unverständlich und stellt die Verlässlichkeit der Bundesregierung in Frage“, so Bernhard Krüsken. Der enorme bürokratische Aufwand für die Stoffstrombilanz ist auch deshalb unverhältnismäßig, weil kein Nutzen für die Optimierung der Düngung und den Gewässerschutz erkennbar ist.

Darüber hinaus lässt der Deutsche Bundestag seinen Ankündigungen auch beim Thema Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten keine Taten folgen. „Es wird die Chance vertan, bereits jetzt im Düngegesetz Festlegungen zu treffen, um nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen in Roten Gebieten zu befreien. Damit schiebt die Regierungskoalition das Thema Verursachergerechtigkeit auf die lange Bank und sitzt die angemessenen Erleichterungen für die Betriebe über Jahre hinweg aus“, kritisiert Krüsken. Der Bundesrat ist nunmehr gefordert, die vielfach geforderte und auch von der EU-Kommission unterstützte Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für Betriebe in Roten Gebieten auf den Weg zu bringen. Zudem fordert der DBV die Bundesländer auf, als Zeichen des Bürokratieabbaus in der Landwirtschaft, die Stoffstrombilanz ersatzlos zu streichen.

Quelle: BMEL, Deutscher Bauernverband