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Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau 2017

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Pflanzenschutzmittel mit den Gefahrensymbolen und

-bezeichnungen dürfen nur an Personen, die mindestens

18 Jahre alt sind, abgegeben werden.

Die Abgabe und die Anwendung a l l e r Pflanzenschutzmit-

tel ist nur sachkundigen Personen erlaubt.

Gefahrensymbole und -bezeichnungen

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel

Das „Global Harmonisierte System“ (Globally Harmonised

System of Classification and Labelling of Chemicals – GHS)

zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, bildet

die Grundlage für eine weltweite Vereinheitlichung bestehen-

der nationaler Systeme. In Europa ist die neue Kennzeichnung

schon 2009 in Kraft getreten. Die bislang gültigen 10 Pikto-

gramme (Gefahrsymbole auf orangegelbem Grund) wurden

durch 9 neue Gefahrstoff-Piktogramme ersetzt. Die neuen

Piktogramme sind an die Symbole für den Gefahrguttransport

angelehnt. Die Pflanzenschutzmittel sind entsprechend der

Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung)

folgendermaßen gekennzeichnet:

Infolge der GHS-Verordnung werden zukünftig mehr Stoffe als

bisher als „giftig“ zu kennzeichnen sein. Ebenso wird die Anhe-

bung der Einstufungsgrenze für sehr giftige Stoffe zu einer grö-

ßeren Zahl von Stoffen mit dieser schärferen Einstufung führen.

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