Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau 2017
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Pflanzenschutzmittel mit den Gefahrensymbolen und
-bezeichnungen dürfen nur an Personen, die mindestens
18 Jahre alt sind, abgegeben werden.
Die Abgabe und die Anwendung a l l e r Pflanzenschutzmit-
tel ist nur sachkundigen Personen erlaubt.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen
Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel
Das „Global Harmonisierte System“ (Globally Harmonised
System of Classification and Labelling of Chemicals – GHS)
zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, bildet
die Grundlage für eine weltweite Vereinheitlichung bestehen-
der nationaler Systeme. In Europa ist die neue Kennzeichnung
schon 2009 in Kraft getreten. Die bislang gültigen 10 Pikto-
gramme (Gefahrsymbole auf orangegelbem Grund) wurden
durch 9 neue Gefahrstoff-Piktogramme ersetzt. Die neuen
Piktogramme sind an die Symbole für den Gefahrguttransport
angelehnt. Die Pflanzenschutzmittel sind entsprechend der
Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung)
folgendermaßen gekennzeichnet:
▶
Infolge der GHS-Verordnung werden zukünftig mehr Stoffe als
bisher als „giftig“ zu kennzeichnen sein. Ebenso wird die Anhe-
bung der Einstufungsgrenze für sehr giftige Stoffe zu einer grö-
ßeren Zahl von Stoffen mit dieser schärferen Einstufung führen.
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