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gartenbau

profi

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Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau 2017

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Inhalt

Empfehlungen für den Erwerbsobstbau 2017

(Stand Präparate Januar 2017)

Tab. 1)

Präparate zur Bekämpfung von Pilz- und

Bakterienkrankheiten bei Kernobst (Apfel, Birne, Quitte,

Apfelbeere (Aronie))

Vorbeugend (protektiv) wirksam

Kurativ wirksam

Kurativ und protektiv wirksam

Tab. 2)

Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei

Steinobst (Aprikose, Kirschen (Süß- und Sauerkirschen),

Pfirsich, Pflaumen (Mirabelle, Rund- und Eierpflaume,

Reneklode, Zwetsche))

Tab. 3)

Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten bei Kernobst

Tab. 4)

Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten bei Steinobst

Tab. 5)

Präparate zur Bekämpfung von Gallmilben und Spinnmilben

bei Kern- und Steinobst

Tab. 6)

Präparate zur Veredlung und zum Wundverschluss

Tab. 7)

Präparate zur Blütenbildung und Ernteerleichterung bei

Kern- und Steinobst

Pheromone, Zusatzstoffe und sonstige Hilfsmittel im

Obstbau

Tab. 8)

Präparate zur Bekämpfung von Unkräutern in Kern- und

Steinobst

Tab. 9)

Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei

Erdbeeren (Freiland, Gewächshaus/Tunnelanbau, wenn

ausgewiesen)

Tab. 10)

Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten, Spinnmilben

und Schnecken bei Erdbeeren (Freiland, Gewächshaus/

Tunnelanbau, wenn ausgewiesen)

Tab. 11)

Präparate zur Bekämpfung von Unkräutern in Erdbeeren im

Freiland

Tab. 12)

Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei

johannisbeerartigem Beerenobst im Freiland

(Johannisbeere, Stachelbeeren, Josta, Hagebutte, Holunder,

Preiselbeere, Sanddorn, Speierling, Heidelbeere, Weißdorn)

Tab. 13)

Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten und

Spinnmilben bei johannisbeerartigem Beerenobst im

Freiland

Tab. 14)

Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, Milben und

Schadinsekten bei himbeerartigem Beerenobst im Freiland

(Brombeeren, Himbeere, Loganbeere, Maulbeere)

Tab. 15)

Präparate zur Bekämpfung von Unkräutern und

Stocktrieben im Beerenobst (außer Erdbeere)

Tab. 16)

Präparate zur Bekämpfung von Feld- und Wühlmäusen

Tab. 17)

Präparate zur Verhütung von Wildschäden

Aufbrauchfristen

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1107 / 2009

am 14. Juni 2011 haben sich die Regelungen bezüg-

lich der Aufbrauchfristen nach dem Zulassungsende

von Pflanzenschutzmitteln geändert. Zulassungen,

die nach diesem Stichtag enden, erhalten nun in der

Regel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine

Aufbrauchfrist von bis zu 12 zusätzlichen Monaten,

insgesamt max. 18 Monaten.

Diese Aufbrauchfristen sind in den

Pflanzenschutzmittellisten, bei den

mit (* gekennzeichneten Präparaten

angegeben.

Auch im neuen Pflanzenschutzrecht gibt es die Möglich-

keit zu Einzelfallgenehmigungen (§ 22.2, neues Pflan-

zenschutzgesetz). Diese sind nicht in dieser Broschüre

genannt, da sie nur für den Einzelfall gelten. Mögliche

Indikationen für diesen Bereich werden vom Pflanzen-

schutzdienst NRW für die angemeldete Benutzergruppe

unter

www.ISIP.de

veröffentlicht. Bei Einzelfallgenehmi-

gungen werden keine Aufbrauchfristen eingeräumt.

Wichtige Hinweise

Haftung:

Die Angaben in dieser Liste entsprechen dem aktu-

ellen Kenntnisstand der Verfasser. Es ist jedoch

nicht möglich, alle Hinweise zu den genannten

Pflanzenschutzmitteln aufzunehmen. Eine Gewähr

für die Richtigkeit der Angaben sowie eine Haftung

für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Emp-

fehlung bestimmter Präparate oder Verfahren erge-

ben könnten, wird nicht übernommen.

Gebrauchsanleitung:

Die Angaben in dieser Pflanzenschutzliste ersetzen

in keinem Fall die Gebrauchsanleitung. Die jeweili-

ge Gebrauchsanleitung ist genauestens zu beach-

ten. Es wird insbesondere auf die Auflagen zum

Anwenderschutz und zur Bienengefährlichkeit

sowie zur Anwendung in Wasserschutzgebieten

und in der Nähe von Gewässern verwiesen.

Genehmigung:

Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksam-

keit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen bei

genehmigten Anwendungen im Verantwortungsbe-

reich des Anwenders.