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Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau 2017
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Inhalt
Empfehlungen für den Erwerbsobstbau 2017
(Stand Präparate Januar 2017)
Tab. 1)
Präparate zur Bekämpfung von Pilz- und
Bakterienkrankheiten bei Kernobst (Apfel, Birne, Quitte,
Apfelbeere (Aronie))
•
Vorbeugend (protektiv) wirksam
•
Kurativ wirksam
•
Kurativ und protektiv wirksam
Tab. 2)
Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei
Steinobst (Aprikose, Kirschen (Süß- und Sauerkirschen),
Pfirsich, Pflaumen (Mirabelle, Rund- und Eierpflaume,
Reneklode, Zwetsche))
Tab. 3)
Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten bei Kernobst
Tab. 4)
Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten bei Steinobst
Tab. 5)
Präparate zur Bekämpfung von Gallmilben und Spinnmilben
bei Kern- und Steinobst
Tab. 6)
Präparate zur Veredlung und zum Wundverschluss
Tab. 7)
Präparate zur Blütenbildung und Ernteerleichterung bei
Kern- und Steinobst
Pheromone, Zusatzstoffe und sonstige Hilfsmittel im
Obstbau
Tab. 8)
Präparate zur Bekämpfung von Unkräutern in Kern- und
Steinobst
Tab. 9)
Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei
Erdbeeren (Freiland, Gewächshaus/Tunnelanbau, wenn
ausgewiesen)
Tab. 10)
Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten, Spinnmilben
und Schnecken bei Erdbeeren (Freiland, Gewächshaus/
Tunnelanbau, wenn ausgewiesen)
Tab. 11)
Präparate zur Bekämpfung von Unkräutern in Erdbeeren im
Freiland
Tab. 12)
Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei
johannisbeerartigem Beerenobst im Freiland
(Johannisbeere, Stachelbeeren, Josta, Hagebutte, Holunder,
Preiselbeere, Sanddorn, Speierling, Heidelbeere, Weißdorn)
Tab. 13)
Präparate zur Bekämpfung von Schadinsekten und
Spinnmilben bei johannisbeerartigem Beerenobst im
Freiland
Tab. 14)
Präparate zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, Milben und
Schadinsekten bei himbeerartigem Beerenobst im Freiland
(Brombeeren, Himbeere, Loganbeere, Maulbeere)
Tab. 15)
Präparate zur Bekämpfung von Unkräutern und
Stocktrieben im Beerenobst (außer Erdbeere)
Tab. 16)
Präparate zur Bekämpfung von Feld- und Wühlmäusen
Tab. 17)
Präparate zur Verhütung von Wildschäden
Aufbrauchfristen
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1107 / 2009
am 14. Juni 2011 haben sich die Regelungen bezüg-
lich der Aufbrauchfristen nach dem Zulassungsende
von Pflanzenschutzmitteln geändert. Zulassungen,
die nach diesem Stichtag enden, erhalten nun in der
Regel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine
Aufbrauchfrist von bis zu 12 zusätzlichen Monaten,
insgesamt max. 18 Monaten.
Diese Aufbrauchfristen sind in den
Pflanzenschutzmittellisten, bei den
mit (* gekennzeichneten Präparaten
angegeben.
Auch im neuen Pflanzenschutzrecht gibt es die Möglich-
keit zu Einzelfallgenehmigungen (§ 22.2, neues Pflan-
zenschutzgesetz). Diese sind nicht in dieser Broschüre
genannt, da sie nur für den Einzelfall gelten. Mögliche
Indikationen für diesen Bereich werden vom Pflanzen-
schutzdienst NRW für die angemeldete Benutzergruppe
unter
www.ISIP.deveröffentlicht. Bei Einzelfallgenehmi-
gungen werden keine Aufbrauchfristen eingeräumt.
Wichtige Hinweise
Haftung:
Die Angaben in dieser Liste entsprechen dem aktu-
ellen Kenntnisstand der Verfasser. Es ist jedoch
nicht möglich, alle Hinweise zu den genannten
Pflanzenschutzmitteln aufzunehmen. Eine Gewähr
für die Richtigkeit der Angaben sowie eine Haftung
für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Emp-
fehlung bestimmter Präparate oder Verfahren erge-
ben könnten, wird nicht übernommen.
Gebrauchsanleitung:
Die Angaben in dieser Pflanzenschutzliste ersetzen
in keinem Fall die Gebrauchsanleitung. Die jeweili-
ge Gebrauchsanleitung ist genauestens zu beach-
ten. Es wird insbesondere auf die Auflagen zum
Anwenderschutz und zur Bienengefährlichkeit
sowie zur Anwendung in Wasserschutzgebieten
und in der Nähe von Gewässern verwiesen.
Genehmigung:
Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksam-
keit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen bei
genehmigten Anwendungen im Verantwortungsbe-
reich des Anwenders.