18.12.2023

LWK NRW als Landesbeauftragter informiert: Zulassungsänderung Glyphosat

Der Wirkstoff Glyphosat wurde am 28.November 2023 für weitere 10 Jahre auf EU-Ebene registriert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte daraufhin angekündigt, die Zulas-sungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die zu-lassungsinhabenden Firmen können nun innerhalb der nächsten drei Monate einen Antrag auf Erneuerung der Zulassungen stellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 15.12.2023 eine Eilverord-nung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) erlassen, in der das Verbot des Einsatzes von Glyphosat aufgehoben wird. Diese Eilverordnung gilt für 6 Monate (bis zum 30.06.2024) und muss danach von einer überarbeiteten PflSchAnwV ersetzt werden. Das Verbot des Einsatzes in Wasser- und Naturschutzgebieten bleibt bestehen. Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW